Steuerkanzlei in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aus Zahlen wird Klarheit.
Wilfried Schäfer berät Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen an der Ahr – persönlich, verlässlich und mit langjähriger Erfahrung. Damit Steuern Sie nicht aufhalten, sondern weiterbringen.
Leistungen
Was wir für Sie erledigen
Von der privaten Steuererklärung bis zum Jahresabschluss: sorgfältig erledigt, fristgerecht eingereicht und verständlich erklärt.
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Steuererklärungen
Erstellung sämtlicher privater und betrieblicher Steuererklärungen – vollständig, fristgerecht und elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
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Jahresabschlüsse & EÜR
Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, aufbereitet für Finanzamt, Bank und Ihre eigenen Entscheidungen.
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Laufende Steuerberatung
Gestaltungsspielräume erkennen, bevor Entscheidungen fallen: Beratung, die mitdenkt – das ganze Jahr, nicht nur zum Abgabetermin.
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Betriebswirtschaftliche Beratung
Unterstützung bei unternehmerischen Entscheidungen und Planungen – mit Zahlen, die Orientierung geben.
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Bescheidprüfung & Finanzamt
Wir prüfen Ihre Steuerbescheide, übernehmen den Schriftverkehr mit dem Finanzamt und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein.
Die Kanzlei
Steuern sind Vertrauenssache. Deshalb sprechen Sie hier nicht mit einer Hotline – sondern mit Ihrem Steuerberater.
Jede steuerliche Situation ist anders. Deshalb beginnt die Arbeit in der Kanzlei immer mit Zuhören – und endet mit einer Lösung, die zu Ihnen passt: verständlich erklärt, sorgfältig umgesetzt.
Ob private Steuererklärung, Freiberuflichkeit oder Unternehmen: Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Zahlen kennt und Ihre Fristen im Blick behält.
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Persönlich
Ein fester Ansprechpartner – vom ersten Gespräch bis zum Steuerbescheid.
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Verlässlich
Fristen, Rückmeldungen, Unterlagen: Auf Zusagen ist Verlass.
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Verständlich
Beratung ohne Fachchinesisch – damit Sie Entscheidungen sicher treffen.
Gut zu wissen
Wiederkehrende Fristen im Steuerjahr
Die wichtigsten Termine für Selbständige und Unternehmen. Als Mandant müssen Sie sich keinen davon merken – das übernehmen wir.
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10.
des Folgemonats
Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung (ohne Dauerfristverlängerung).
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10.03 · 10.06 · 10.09 · 10.12
vierteljährlich
Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer.
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15.02 · 15.05 · 15.08 · 15.11
vierteljährlich
Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer.
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28.02.
des übernächsten Jahres
Abgabefrist für Jahressteuererklärungen mit steuerlicher Vertretung – deutlich länger als ohne Berater.
Allgemeine Übersicht ohne Gewähr. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. Maßgeblich ist immer der Einzelfall.
Kontakt
Lernen wir uns kennen.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – telefonisch, per E-Mail oder direkt über das Formular. Alles Weitere besprechen wir in Ruhe bei einem Termin.
Kanzlei
Wilfried Schäfer
Steuerberater
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Termine nach Vereinbarung
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